Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR)

Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR)
1948/1949 als Gemeinschafts-Kontenrahmen der Industrie vom „Arbeitsausschuss Betriebswirtschaft industrieller Verbände“ im  Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) erarbeiteter und allen Industrieunternehmen empfohlener  Kontenrahmen. „Das Nummernschema des GKR soll bei der Aufstellung des individuellen  Kontenplanes zugrunde gelegt werden, soweit dem nicht Gründe der Vervollkommnung oder andere zwingende Gründe entgegenstehen“ (Grundsätze für das Rechnungswesen vom 12.12.1952). Der GKR war Bestandteil der  Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen.
- Besonderheiten: Durchgangs- und Übergangskonten in der Gruppe 19, die der Beschleunigung des Rechnungsablaufs dienen sollen. Die  Betriebsabrechnung soll durchweg statistisch außerhalb der Buchführung vorgenommen werden; dadurch erübrigt sich die Führung vieler einzelner Stoffkonten. Die Bestände erscheinen im GKR auf einem Stoffsammelkonto der Kontenklasse 3, Abschluss i.d.R. nach dem  Gesamtkostenverfahren ( Einkreissystem,  Prozessgliederungsprinzip).
- Der GKR wurde von der großen Mehrheit der deutschen Unternehmungen übernommen. Im April 1971 veröffentlichte der Bundesverband der Deutschen Industrie einen neuen Kontenrahmen, der nach dem  Abschlussgliederungsprinzip aufgebaut ist. Die dem HGB entsprechende Neufassung wird mindestens für Kapitalgesellschaften zweckmäßigerweise zu übernehmen sein ( Industrie-Kontenrahmen (IKR)).
- Vgl. Übersichten „Gemeinschafts-Kontenrahmen der Industrie (GKR)“.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • GKR — Abk. für ⇡ Gemeinschafts Kontenrahmen industrieller Verbände …   Lexikon der Economics

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  • Konten — I. Begriff:In der ⇡ Buchführung die zur Aufnahme und wertmäßigen Erfassung von Geschäftsvorfällen bestimmten Rechnungen. Jedes Konto hat eine Soll und eine Habenseite (auch: Debet und Kreditseite). a) Bei Aktivkonten (K. der Aktivseite der ⇡… …   Lexikon der Economics

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